Finanzierung
Banken verlangen für die Beleihung häufig eine aktuelle Wohnflächenberechnung.
Die Bank will eine Wohnflächenberechnung, der Käufer fragt nach, die Pläne sind von 1985. Wir messen die Wohnung mit dem Laserscanner auf und berechnen die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung – nachvollziehbar Raum für Raum.

Wann Sie sie brauchen
Kaufpreis, Miete, Finanzierung: Alles rechnet mit der Wohnfläche. Trotzdem stammt sie oft aus alten Plänen oder einer groben Schätzung. Gerade bei Dachschrägen, ausgebauten Dachgeschossen und Balkonen liegen solche Angaben schnell daneben.
Wir rechnen nicht aus dem Plan, sondern aus dem Aufmaß. Jede Dachschräge wird in der Punktwolke vermessen, die Höhen von 1 und 2 Metern über dem Fußboden werden exakt gesetzt.
Banken verlangen für die Beleihung häufig eine aktuelle Wohnflächenberechnung.
Eine belastbare Zahl im Exposé und im Kaufvertrag – statt einer Angabe, über die später gestritten wird.
Nach einem Dachausbau oder bei einer Einliegerwohnung, für die es nie einen Plan gab.
Ergebnis
Ein Bericht, den auch Bank und Käufer nachvollziehen können – jede Zahl ist auf einen Raum und eine Messung zurückzuführen.
Die Gesamtwohnfläche auf einen Blick, mit eindeutiger Berechnungsnummer.
Mit maßstäblichem Grundriss, farbig nach Anrechnung: voll, zur Hälfte, nicht angerechnet.
Jeder Raum mit Skizze und Rechenweg – dazu ein Prinzipschnitt durch die Dachschräge.
Auf Wunsch den Grundriss zusätzlich als DXF für Planer oder Makler.
Ablauf
Sie nennen Objekt, Anlass und Termin. Binnen 24 Stunden erhalten Sie den Festpreis.
Laserscan aller Wohnräume, Dachschrägen und Freisitze. Meist in wenigen Stunden erledigt.
Flächen nach WoFlV, Anrechnung der Schrägen über die exakten Höhenlinien.
Eine unabhängige Kontrollrechnung und eine Checkliste prüfen jede Zahl vor der Freigabe.
Sie erhalten den unterschriebenen Bericht als PDF.
Aus der Praxis
Ein Dachzimmer hat 64 m² Grundfläche. Nach Wohnflächenverordnung zählt nur der Teil mit mindestens 2 Metern lichter Höhe voll, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte, darunter gar nicht. Übrig bleiben in diesem Beispiel 49,60 m² Wohnfläche – fast ein Viertel weniger als die Grundfläche.
Genau diese Abweichung ist der häufigste Grund, warum Angaben aus alten Plänen nicht stimmen. Deshalb vermessen wir jede Schräge einzeln.
Häufige Fragen
Nach § 4 WoFlV zählen Flächen mit mindestens 2 Metern lichter Höhe voll, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte und unter 1 Meter gar nicht. Die Höhenlinien setzen wir exakt aus der Punktwolke.
Balkone, Loggien und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Keller, Garage und nicht ausgebauter Dachboden gehören nicht zur Wohnfläche.
Weil Pläne oft nicht dem gebauten Zustand entsprechen – besonders nach Ausbauten. Wir rechnen grundsätzlich aus dem Aufmaß, nicht aus dem Plan.
Besser als ein Prozent der Fläche je Raum. Ausgegeben wird auf 0,01 m² genau.
Der Bericht dokumentiert die Wohnfläche nach WoFlV zum Stichtag der Aufnahme. Welche Bedeutung sie im Kaufvertrag oder Mietverhältnis hat, ist eine Rechtsfrage – dazu beraten wir nicht.
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Punktwolke, Plan und Modell entstehen aus einer einzigen Aufnahme. Was Sie heute nicht brauchen, lässt sich später ohne neuen Termin vor Ort nachliefern.
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