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SkyGeoScan
Nach Wohnflächenverordnung, aus dem Aufmaß

Wohnfläche berechnen lassen – gemessen statt geschätzt

Die Bank will eine Wohnflächenberechnung, der Käufer fragt nach, die Pläne sind von 1985. Wir messen die Wohnung mit dem Laserscanner auf und berechnen die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung – nachvollziehbar Raum für Raum.

WoFlVWohnflächenverordnung
±1 %Genauigkeit je Raum
0,01 m²Ausgabe je Raum
24 hbis zum Festpreisangebot
Grundriss, abgeleitet aus einer Punktwolke

Wann Sie sie brauchen

Eine Zahl, an der viel Geld hängt

Kaufpreis, Miete, Finanzierung: Alles rechnet mit der Wohnfläche. Trotzdem stammt sie oft aus alten Plänen oder einer groben Schätzung. Gerade bei Dachschrägen, ausgebauten Dachgeschossen und Balkonen liegen solche Angaben schnell daneben.

Wir rechnen nicht aus dem Plan, sondern aus dem Aufmaß. Jede Dachschräge wird in der Punktwolke vermessen, die Höhen von 1 und 2 Metern über dem Fußboden werden exakt gesetzt.

Unverbindlich anfragen

Finanzierung

Banken verlangen für die Beleihung häufig eine aktuelle Wohnflächenberechnung.

Verkauf

Eine belastbare Zahl im Exposé und im Kaufvertrag – statt einer Angabe, über die später gestritten wird.

Vermietung und Ausbau

Nach einem Dachausbau oder bei einer Einliegerwohnung, für die es nie einen Plan gab.

Ergebnis

Der Wohnflächenbericht

Ein Bericht, den auch Bank und Käufer nachvollziehen können – jede Zahl ist auf einen Raum und eine Messung zurückzuführen.

Ergebnis auf Seite 1

Die Gesamtwohnfläche auf einen Blick, mit eindeutiger Berechnungsnummer.

Tabelle je Geschoss

Mit maßstäblichem Grundriss, farbig nach Anrechnung: voll, zur Hälfte, nicht angerechnet.

Raumnachweis

Jeder Raum mit Skizze und Rechenweg – dazu ein Prinzipschnitt durch die Dachschräge.

Grundriss als Datei

Auf Wunsch den Grundriss zusätzlich als DXF für Planer oder Makler.

Ablauf

So läuft es ab

Anfrage

Sie nennen Objekt, Anlass und Termin. Binnen 24 Stunden erhalten Sie den Festpreis.

Aufmaß

Laserscan aller Wohnräume, Dachschrägen und Freisitze. Meist in wenigen Stunden erledigt.

Berechnung

Flächen nach WoFlV, Anrechnung der Schrägen über die exakten Höhenlinien.

Kontrolle

Eine unabhängige Kontrollrechnung und eine Checkliste prüfen jede Zahl vor der Freigabe.

Bericht

Sie erhalten den unterschriebenen Bericht als PDF.

Aus der Praxis

Dachgeschoss mit Schrägen: ein Rechenbeispiel

Ein Dachzimmer hat 64 m² Grundfläche. Nach Wohnflächenverordnung zählt nur der Teil mit mindestens 2 Metern lichter Höhe voll, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte, darunter gar nicht. Übrig bleiben in diesem Beispiel 49,60 m² Wohnfläche – fast ein Viertel weniger als die Grundfläche.

Genau diese Abweichung ist der häufigste Grund, warum Angaben aus alten Plänen nicht stimmen. Deshalb vermessen wir jede Schräge einzeln.

Häufige Fragen

Was Kunden zu Wohnflächenberechnung wissen wollen

Wie werden Dachschrägen angerechnet?

Nach § 4 WoFlV zählen Flächen mit mindestens 2 Metern lichter Höhe voll, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte und unter 1 Meter gar nicht. Die Höhenlinien setzen wir exakt aus der Punktwolke.

Wie wird ein Balkon angerechnet?

Balkone, Loggien und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Keller, Garage und nicht ausgebauter Dachboden gehören nicht zur Wohnfläche.

Warum nicht einfach aus dem Plan rechnen?

Weil Pläne oft nicht dem gebauten Zustand entsprechen – besonders nach Ausbauten. Wir rechnen grundsätzlich aus dem Aufmaß, nicht aus dem Plan.

Wie genau ist die Berechnung?

Besser als ein Prozent der Fläche je Raum. Ausgegeben wird auf 0,01 m² genau.

Ist die Berechnung rechtlich verbindlich?

Der Bericht dokumentiert die Wohnfläche nach WoFlV zum Stichtag der Aufnahme. Welche Bedeutung sie im Kaufvertrag oder Mietverhältnis hat, ist eine Rechtsfrage – dazu beraten wir nicht.

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